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Konzert abgesagt: Ticket-Rückerstattung in Deutschland 2026

Absage, Verschiebung, Künstlerwechsel, höhere Gewalt: wann Veranstalter in Deutschland den Ticketpreis erstatten müssen und warum es kein Widerrufsrecht gibt.

von Alejandro García Cestero

CEO und Gründer

Konzert abgesagt: Ticket-Rückerstattung in Deutschland 2026
Foto: Larysa Stratiichuk vía Pexels

Kurze Antwort

Wird ein Konzert in Deutschland abgesagt, muss der Veranstalter den Ticketpreis erstatten, auch bei höherer Gewalt: Der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§§ 275, 326 BGB). Ein Widerrufsrecht gibt es für Tickets mit festem Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Bei einer Verschiebung ist die Rechtslage umstritten.

Es ist drei Uhr nachmittags an einem Mittwoch und Sie erhalten die fünfte E-Mail des Tages von jemandem, der sein Ticket zurückgeben möchte. Einer sagt, ihm sei ein familiärer Termin dazwischengekommen. Eine andere Person gibt an, der Künstler habe die Uhrzeit des Konzerts geändert. Ein dritter Käufer nennt keine Gründe: Er fordert die Erstattung, weil er „ein Recht darauf habe". Und Sie als Veranstalter fragen sich: Muss ich das Geld zurückzahlen? Immer? Nie? Kommt es darauf an?

Die kurze Antwort: Es hängt vom Fall ab. Die lange Antwort steht in diesem Artikel. Er erklärt den deutschen Rechtsrahmen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): warum es für Tickets kein Widerrufsrecht gibt, was bei Absage, Verschiebung und Künstlerwechsel gilt, wie höhere Gewalt wirkt und wie Sie eine Rückerstattungsrichtlinie schreiben, die Ihr Geschäft und Ihre Besucher schützt.

Haben Käufer ein Widerrufsrecht für Tickets?

Nein. Wer online kauft, hat normalerweise 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Für Tickets mit festem Termin gilt das nicht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht".

Ein Konzert, ein Festival, ein Theaterabend oder ein Fußballspiel sind genau das: Freizeitbetätigungen mit einem bestimmten Termin. Der Käufer hat also kein gesetzliches Widerrufsrecht, nur weil er online gekauft hat.

Was das in der Praxis bedeutet

Das heißt nicht, dass Sie nie erstatten müssen. Es heißt, dass Sie nicht erstatten müssen, wenn die Veranstaltung wie geplant stattfindet und der Käufer es sich anders überlegt. Es gibt Fälle, in denen Sie zahlen müssen, und andere, in denen es sich trotzdem lohnt.

Viele Käufer und auch manche Veranstalter kennen diese Ausnahme nicht. Das erzeugt unnötige Reklamationen. Eine klare Richtlinie, die schon vor dem Kauf sichtbar ist, verhindert die meisten davon.

Wann muss der Veranstalter bei einer Absage erstatten?

Bei einer Absage bekommt der Käufer sein Geld zurück, ob der Veranstalter freiwillig absagt oder ob es nicht anders geht. Ist die Aufführung am vereinbarten Termin unmöglich geworden, ist der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen (§ 275 Abs. 1 BGB), und damit „entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung" (§ 326 Abs. 1 BGB). Was der Käufer schon bezahlt hat, kann er nach § 326 Abs. 4 BGB in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB zurückfordern. Verweigert der Veranstalter die Leistung ernsthaft und endgültig, kann der Käufer außerdem ohne Fristsetzung zurücktreten (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Was zur Erstattung gehört

  • Der volle Ticketpreis. Die Verbraucherzentrale sieht bei einem Konzertausfall grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
  • Die Vorverkaufsgebühren. Das LG München I hat am 9. Juni 2021 (37 O 5667/20) eine AGB-Klausel für unwirksam erklärt, die Vorverkaufsgebühren bei Absagen pauschal von der Erstattung ausnahm. Bei einem Kommissionsgeschäft haben Verbraucher danach einen Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühren gegen den Veranstalter (Urteilsdatenbank der Verbraucherzentrale).
  • Dasselbe Zahlungsmittel. Erstatten Sie über das Zahlungsmittel, das der Käufer genutzt hat, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Keine Gebühr für die Erstattung. Wer den Ausfall verursacht, sollte dem Käufer die Rückabwicklung nicht in Rechnung stellen.

Verkaufen Sie über eine Vorverkaufsstelle, übernimmt diese häufig die Rückabwicklung. Der Vertrag besteht aber mit Ihnen: Sorgen Sie dafür, dass der Käufer weiß, wo er sein Geld bekommt.

Teilweise Absage und Künstlerwechsel

Fällt nur ein Teil aus, etwa ein Festivaltag, gibt es einen Teil des Preises zurück. Für Teilleistungen verweist § 326 Abs. 1 BGB auf die Minderung nach § 441 Abs. 3 BGB. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden, und das gilt grundsätzlich auch bei Unwetter.

Beim Künstlerwechsel kommt es auf die Rolle des Künstlers an. Bei Einzelkonzerten können Käufer laut Verbraucherzentrale den Ticketpreis „in der Regel nachträglich mindern oder auf das Konzert verzichten und den Eintrittspreis komplett zurückverlangen". Bei Festivals mit vielen Acts wiegt der Ausfall weniger schwer: Der Ausfall eines weltbekannten Headliners ist stärker zu gewichten als der einer eher unbekannten Lokalband. Als Faustregel gilt: Stand der Name des Künstlers in der Werbung und auf dem Ticket, sollten Sie bei seinem Ausfall eine Erstattung anbieten.

Was gilt, wenn die Veranstaltung verschoben wird?

Hier ist die Rechtslage in Deutschland umstritten, und das sollten Sie wissen, bevor Sie Ihre Richtlinie schreiben.

  • Die Position der Verbraucherzentrale: Eine Verschiebung müssen Käufer grundsätzlich nicht hinnehmen. Passt der neue Termin nicht, können sie die Karte zurückgeben und Eintrittspreis, Vorverkaufsgebühren und Versandkosten zurückverlangen. AGB-Klauseln, die eine Rückgabe nur bei genereller Absage erlauben, hält die Verbraucherzentrale für unwirksam.
  • Die Position der Gerichte in München: Das LG München I hielt den Hinweis, dass Tickets für Nachholtermine gültig bleiben und deshalb nicht zurückgegeben werden können, für eine zulässige Rechtsmeinung. Das OLG München bestätigte das (Urteil vom 8. Dezember 2022, 29 U 4380/21).

Für Sie als Veranstalter folgt daraus eine einfache Empfehlung: Bieten Sie bei einer Verschiebung von sich aus an, das Ticket innerhalb einer Frist zu erstatten, zum Beispiel 30 Tage nach Bekanntgabe des neuen Termins. Wer den neuen Termin annimmt, behält sein Ticket. Wer nicht kann, bekommt sein Geld. So vermeiden Sie den Streit, Chargebacks und schlechte Bewertungen.

Änderung des Veranstaltungsorts

Ein Ortswechsel ist ähnlich zu behandeln wie ein Künstlerwechsel: Es kommt darauf an, ob der Ort für den Kauf entscheidend war. Ein Konzert aus einem Club mit 500 Plätzen in eine Halle mit 5.000 Plätzen zu verlegen, verändert das Erlebnis wesentlich, und umgekehrt kann ein kleinerer Ort schlechtere Sicht oder weniger Service bedeuten. Bieten Sie bei einem Ortswechsel immer die Erstattung an.

Höhere Gewalt: Preis zurück, Schadensersatz nein

Höhere Gewalt ändert nichts daran, dass der Ticketpreis zurückgezahlt wird. § 275 Abs. 1 BGB greift unabhängig davon, wer die Unmöglichkeit verursacht hat. Typische Fälle sind:

  • schwere Unwetter, Überschwemmungen oder andere Naturereignisse
  • behördliche Verbote oder Auflagen, die die Durchführung verhindern
  • der Tod oder die schwere Erkrankung des Künstlers

Was höhere Gewalt nicht abdeckt: schlechte Planung, logistische Fehler, schwacher Vorverkauf oder vorhersehbare Probleme mit Dienstleistern.

Der Unterschied liegt beim Schadensersatz. Nach § 280 Abs. 1 BGB kann der Käufer Ersatz seines Schadens verlangen, „dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat". In der Praxis heißt das:

  • Ticketpreis: immer zurück, mit oder ohne höhere Gewalt
  • Hotel, Anreise und andere Folgekosten: nur, wenn Sie den Ausfall zu vertreten haben

Muss Ihr Festival wegen eines Sturms abgesagt werden, zahlen Sie die Tickets zurück, aber nicht das Hotel, das der Besucher gebucht hatte.

Gutscheine statt Geld: Ist das erlaubt?

Die Gutscheinlösung von 2020 ist weggefallen

Während der Pandemie beschloss der Bundestag 2020 eine Sonderregel: Veranstalter durften statt der Rückzahlung einen Gutschein ausstellen, und wer ihn nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlöste, konnte die Auszahlung verlangen (Deutscher Bundestag). Schon die Begründung hielt fest, dass Ticketinhaber „nach geltendem Recht" die Erstattung des Eintrittspreises verlangen können. Die Regel in Art. 240 § 5 EGBGB ist weggefallen: Bei einer Absage heute schulden Sie Geld, keinen Gutschein.

Wann Sie Gutscheine anbieten können

Sie können einen Gutschein als zusätzliche Option anbieten, nie als Ersatz für die Erstattung. Damit er gewählt wird, sollte er für den Käufer attraktiver sein als das Geld:

  • ein höherer Wert als der Ticketpreis
  • gültig für jede künftige Veranstaltung, nicht nur für die verschobene
  • eine großzügige Gültigkeitsdauer
  • übertragbar auf eine andere Person

Gut gemacht, wählen viele Käufer den Gutschein freiwillig. Entscheidend ist, dass es ihre Wahl bleibt.

Wie sieht eine klare Rückerstattungsrichtlinie aus?

Was sie enthalten muss

Eine gute Richtlinie deckt alle Szenarien ab, in verständlicher Sprache:

Abgedeckte Szenarien:

  • vollständige Absage durch den Veranstalter
  • Verschiebung auf einen neuen Termin
  • Wechsel des Künstlers, des Programms oder des Hauptinhalts
  • Absage wegen höherer Gewalt
  • Änderung des Veranstaltungsorts
  • Sinneswandel des Käufers

Erstattungsbedingungen:

  • Frist, um die Erstattung zu beantragen, zum Beispiel 30 Tage ab Bekanntgabe
  • Erstattung über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel
  • Frist, in der Sie erstatten, zum Beispiel höchstens 14 Tage
  • erstattete Beträge: Ticketpreis einschließlich Vorverkaufsgebühren

Was nicht erstattet wird:

  • Tickets für Veranstaltungen, die wie geplant stattfinden, wenn der Käufer es sich anders überlegt
  • Anreise, Übernachtung und andere Kosten, außer Sie haben den Ausfall zu vertreten

Achten Sie bei den AGB darauf, die Erstattung nicht pauschal einzuschränken: Das LG München I hat genau eine solche Klausel zu den Vorverkaufsgebühren gekippt.

Wo die Richtlinie stehen muss

Die Richtlinie muss sichtbar sein, bevor der Käufer bezahlt. Versteckt in den AGB reicht nicht. Bewährt haben sich:

  • ein sichtbarer Link auf der Kaufseite, neben dem Bezahl-Button
  • eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte im Checkout
  • die Richtlinie in der Kaufbestätigung
  • eine eigene Seite auf Ihrer Website, über die Fußzeile erreichbar

Erstattungen abwickeln, ohne dass das Team untergeht

Die versteckten Kosten der Handarbeit

Erstattungen einzeln per E-Mail zu bearbeiten, ist ab einem gewissen Volumen nicht mehr tragbar. Ein Beispiel: Eine Veranstaltung mit 5.000 Tickets, bei der 3 % der Käufer eine Erstattung beantragen, erzeugt 150 Anträge. Braucht jeder 15 Minuten, sind das 37,5 Stunden Verwaltungsarbeit.

Den Ablauf automatisieren

  1. 1Antrag: Der Käufer stellt den Antrag über ein Formular oder sein Konto.
  2. 2Prüfung: Das System prüft, ob der Antrag der Richtlinie entspricht.
  3. 3Freigabe: Erfüllt er die Bedingungen, wird er freigegeben; sonst prüft ihn jemand.
  4. 4Auszahlung: Die Rückzahlung läuft über das ursprüngliche Zahlungsgateway.
  5. 5Bestätigung: Der Käufer erhält eine Nachricht mit der voraussichtlichen Frist.

Teilweise Erstattungen

Legen Sie für Teilerstattungen vorab ein Kriterium fest. Am transparentesten ist die anteilige Rechnung: Sagt ein dreitägiges Festival einen Tag ab, wird ein Drittel des Preises erstattet. Das entspricht dem Gedanken der Minderung, auf den § 326 Abs. 1 BGB verweist.

Chargebacks: wie Sie sie vermeiden

Ein Chargeback entsteht, wenn der Käufer seine Bank bittet, eine Kartenzahlung zurückzubuchen. Die Bank zieht das Geld von Ihrem Konto ab, und Sie müssen in kurzer Frist nachweisen, dass die Zahlung berechtigt war. Chargebacks kosten Gebühren und Zeit, und häufen sie sich, kann das Zahlungsgateway die Konditionen verschärfen oder das Konto sperren.

Die beste Vorbeugung ist eine klare Richtlinie und eine schnelle Antwort auf berechtigte Anträge. Findet der Käufer keinen Weg zu Ihnen, geht er zur Bank. Weitere Maßnahmen:

  • ein erkennbarer Buchungstext auf dem Kontoauszug, mit dem Namen der Veranstaltung oder des Veranstalters
  • Bestätigungs-E-Mails mit allen Informationen zur Veranstaltung
  • ein Kundenservice, der innerhalb von 48 Stunden antwortet
  • eine FAQ-Seite zu Erstattungen

Sonderfälle: Minderjährige, Gruppen und personalisierte Tickets

Käufe von Minderjährigen

Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seiner Eltern, hängt die Wirksamkeit von deren Genehmigung ab (§ 108 Abs. 1 BGB). Wirksam ist der Kauf dagegen, wenn der Minderjährige mit Mitteln bezahlt, die ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden (§ 110 BGB, der „Taschengeldparagraph"). Kauft ein Kind ohne Erlaubnis mit der Karte der Eltern, können die Eltern die Genehmigung verweigern. Das ist selten, aber ein kurzes Protokoll dafür lohnt sich.

Erstattungen von Gruppentickets

Gruppentickets und Familienpakete werden meist mit Rabatt verkauft. Will der Käufer nur einen Teil der Gruppe zurückgeben, berechnen Sie den Betrag auf Basis des Einzelpreises. Sonst profitiert er vom Gruppenrabatt für Personen, die nicht mehr kommen.

Personalisierte Tickets

Bei personalisierten Tickets, deren Name bei der Zugangskontrolle geprüft wird, gibt es eine Alternative zur Erstattung: die Namensänderung. Sie funktioniert gut, wenn sie bis kurz vor der Veranstaltung möglich ist, kostenlos oder sehr günstig ist und online in wenigen Schritten erledigt wird. Für Sie ist die Namensänderung besser als die Erstattung: Der Verkauf bleibt, und der Besucher löst sein Problem.

Erstattungen und Datenschutz

Wer Erstattungen abwickelt, verarbeitet personenbezogene Daten: Name, E-Mail, Zahlungsdaten und den Grund der Rückgabe. Dafür gelten die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz.

  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Eine zusätzliche Einwilligung brauchen Sie nicht.
  • Aufbewahrung: Steuerlich relevante Unterlagen müssen Sie aufbewahren: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).
  • Datenminimierung: Erheben Sie nur, was Sie für die Erstattung brauchen, und nutzen Sie den Antrag nicht, um Daten für Marketing abzufragen.
  • Sicherheit: Zahlungsdaten brauchen besonderen Schutz.

Offizieller Weiterverkauf statt Erstattung

Findet die Veranstaltung statt und der Käufer kann nicht kommen, müssen Sie nicht erstatten. Sie können ihm aber einen besseren Ausweg anbieten: den offiziellen Weiterverkauf. Der Käufer bekommt sein Geld von einem anderen Fan zurück, Sie behalten den Verkauf und die Auslastung, und der Zweitmarkt auf fremden Plattformen verliert an Bedeutung.

Für uns ist der offizielle Weiterverkauf von Futura Tickets die beste Lösung dafür. Der Veranstalter legt die Preisobergrenze fest. Beim Weiterverkauf wird das ursprüngliche Ticket storniert und ein neues auf den Namen des Käufers ausgestellt, mit einem dynamischen QR-Code, und der Veranstalter behält die Daten des Endkäufers. Ein weitergeleiteter Screenshot öffnet den Einlass nicht. Wie Sie die Regeln dafür festlegen, steht in unserem Leitfaden zum kontrollierten Weiterverkauf, und was Veranstalter gegen den Weiterverkauf tun dürfen, im Beitrag Tickets weiterverkaufen: was Veranstalter dürfen.

Vorlage für eine Rückerstattungsrichtlinie

Eine Vorlage, die Sie an Ihre Veranstaltung anpassen können:

Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie

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Wenn wir die Veranstaltung absagen: Wir erstatten den vollen Ticketpreis einschließlich Vorverkaufsgebühren innerhalb von höchstens 14 Tagen ab Bekanntgabe der Absage, über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel.

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Wenn wir die Veranstaltung verschieben: Ihr Ticket bleibt für den neuen Termin gültig. Passt Ihnen der neue Termin nicht, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe die volle Erstattung beantragen.

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Wenn wir das Programm oder wesentliche Bedingungen ändern: Bei einer wesentlichen Änderung, etwa des Hauptkünstlers oder des Veranstaltungsorts, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe die volle Erstattung beantragen.

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Wenn Sie es sich anders überlegen: Für Tickets mit festem Termin besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Sie können Ihr Ticket aber über unseren offiziellen Weiterverkauf oder per Namensänderung an eine andere Person weitergeben.

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Kontakt: Schreiben Sie uns an [E-Mail] oder nutzen Sie den Bereich „Meine Tickets".

Fazit: Klare Regeln schaffen Vertrauen

Eine Rückerstattungsrichtlinie ist nicht nur Pflicht. Sie zeigt, wie Sie mit Ihrem Publikum umgehen. Eine klare, faire und gut sichtbare Richtlinie senkt Reklamationen, beugt Chargebacks vor und schützt Ihren Ruf. Und sie verkauft: Wer weiß, was bei einer Absage passiert, kauft mit mehr Sicherheit.

Wichtig ist nicht, der großzügigste Veranstalter zu sein, sondern der mit den klarsten Regeln. Jeder Käufer sollte vor dem Bezahlen wissen, was bei Absage, Verschiebung oder Sinneswandel passiert. Jede gut abgewickelte Erstattung ist ein Käufer, der Ihnen beim nächsten Mal wieder vertraut, und das hilft auch, Ihre Besucher zu binden.

*Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*

Quellen

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Häufige Fragen

Haben Käufer in Deutschland ein Widerrufsrecht für Konzerttickets?
Nein. Das 14-tägige Widerrufsrecht für Online-Käufe gilt nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Konzert- oder Festivalticket fällt darunter. Findet die Veranstaltung wie geplant statt, muss der Veranstalter bei bloßem Sinneswandel nicht erstatten.
Muss der Veranstalter bei einer Absage den vollen Preis erstatten?
Ja. Ist die Aufführung unmöglich geworden, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung, und das bereits Bezahlte kann zurückgefordert werden (§ 326 Abs. 1 und 4 BGB). Vorverkaufsgebühren dürfen laut LG München I (Urteil vom 9. Juni 2021, 37 O 5667/20) nicht pauschal per AGB von der Erstattung ausgenommen werden, wenn im Kommissionsgeschäft verkauft wurde.
Was gilt, wenn das Konzert verschoben wird?
Das ist umstritten. Die Verbraucherzentrale meint, eine Verschiebung müsse man grundsätzlich nicht hinnehmen, wenn der neue Termin nicht passt. LG München I und OLG München hielten dagegen den Hinweis, dass Tickets für Nachholtermine gültig bleiben, für eine zulässige Rechtsmeinung. Wer eine Erstattung innerhalb einer Frist anbietet, vermeidet den Streit.
Darf der Veranstalter einen Gutschein statt Geld geben?
Nur, wenn der Käufer ihn freiwillig annimmt. Die Gutscheinlösung, die 2020 für Freizeitveranstaltungen eingeführt wurde (Art. 240 § 5 EGBGB), ist weggefallen. Heute ist der Gutschein eine zusätzliche Option neben der Erstattung, kein Ersatz dafür. Damit er gewählt wird, sollte er übertragbar und lange genug gültig sein.
Muss bei höherer Gewalt erstattet werden?
Den Ticketpreis ja: Auch wenn ein Unwetter oder ein behördliches Verbot die Veranstaltung unmöglich macht, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (§§ 275, 326 BGB). Schadensersatz für Hotel oder Anreise schuldet der Veranstalter dagegen nur, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 BGB).

Über den Autor

Alejandro García Cestero

CEO und Gründer

Gründer und CEO von Futura Tickets. Verantwortet Produktstrategie, Geschäftsentwicklung und die Beziehung zu Veranstaltern — mit dem Ziel, ihnen die volle Kontrolle über Ticketverkauf und Daten zu geben.

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