Du verkaufst 3.000 Tickets zu je 40 EUR. 120.000 EUR landen auf deinem Konto. Wie viel davon gehört dir, und wie viel dem Finanzamt? Mit welchem Umsatzsteuersatz wird deine Veranstaltung besteuert? Musst du jedem Käufer eine Rechnung ausstellen? Und was, wenn der gebuchte Künstler selbstständig ist? Oder aus dem Ausland kommt? Diese scheinbar einfachen Fragen führen bei Veranstaltern jeder Größe immer wieder zu Unsicherheit, vom ersten Konzert in einem Club mit 300 Plätzen bis zum Festival mit 20.000 Besuchern.
Die Besteuerung des Ticketverkaufs in Spanien hat Eigenheiten, die direkt auf deine Marge, deine Liquidität und dein Verhältnis zur spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) durchschlagen. Steuerfehler werden nicht verziehen: Findet eine Prüfung einen falsch angewandten Umsatzsteuersatz, drohen Zuschläge, Verzugszinsen und Sanktionen, die die Rentabilität eines ganzen Veranstaltungsjahres zunichtemachen können.
Dieser Artikel behandelt die Umsatzsteuersätze je nach Veranstaltungsart, die Pflichten bei der Rechnungsstellung, die Besteuerung von Veranstaltern (Selbstständige und Gesellschaften), die Quellensteuer auf Künstlergagen, die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen und die häufigsten Steuerfehler. Er ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater. Aber er gibt dir das nötige Wissen, um die richtigen Fragen zu stellen und Probleme zu erkennen, bevor es zu spät ist.
Welche Umsatzsteuersätze gelten für Veranstaltungstickets?
Der ermäßigte Satz von 10 %: Hier gehört dein Konzert hin
Gerade an dieser Stelle kursiert im Netz viel veraltete Information, deshalb halten wir uns an den Wortlaut. Artikel 91.Uno.2.6.º des Umsatzsteuergesetzes 37/1992 lautet heute wörtlich:
«La entrada a bibliotecas, archivos y centros de documentación, museos, galerías de arte, pinacotecas, salas cinematográficas, teatros, circos, festejos taurinos, conciertos, y a los demás espectáculos culturales en vivo.» (Der Eintritt zu Bibliotheken, Archiven und Dokumentationszentren, Museen, Kunstgalerien, Pinakotheken, Kinos, Theatern, Zirkussen, Stierkämpfen, Konzerten und anderen kulturellen Live-Veranstaltungen.)
Konzerte, ohne Zusatz. Die Norm unterscheidet nicht zwischen Klassik und Trap und verlangt auch keine Erklärung eines kulturellen Interesses. Diese Fassung stammt aus dem Gesetz 3/2017 über den Staatshaushalt 2017, das kulturelle Live-Veranstaltungen mit Wirkung zum 29. Juni 2017 von 21 % auf 10 % zurückführte; das Kino kam im Jahr darauf hinzu. Jeder Ratgeber, der heute noch behauptet, ein Rockkonzert unterliege 21 %, beschreibt die Welt vor dieser Reform.
Nach derselben Logik wendet Artikel 91.Uno.2 die 10 % auch an auf:
- 8.º Sportveranstaltungen mit Amateurcharakter.
- 9.º Ausstellungen und Messen mit kommerziellem Charakter.
Wenn du ein Ticket für 40 EUR (inklusive Umsatzsteuer) zu 10 % verkaufst, beträgt die Bemessungsgrundlage 36,36 EUR und die abgeführte Umsatzsteuer 3,64 EUR. Diese Umsatzsteuer gehört nicht dir: Du vereinnahmst sie im Namen des Finanzamts und führst sie in der jeweiligen Quartals- oder Monatsmeldung ab.
Was bleibt dann bei 21 %?
Artikel 90.Uno legt den Regelsatz auf 21 % fest, und Artikel 91 enthält eine abschließende Liste von Ausnahmen: Was nicht auf dieser Liste steht, fällt unter den Regelsatz. In der Veranstaltungsbranche ist das weniger, als es scheint:
- Professionelle Sportveranstaltungen, denn Ordinal 8.º erfasst nur Amateurveranstaltungen.
- Tagungen, Kongresse und Firmenveranstaltungen, die in keinem der Ordinale von Artikel 91 vorkommen.
- Der Eintritt in eine Diskothek oder einen Tanzclub ohne Live-Darbietung. Hier lohnt ein genauer Blick, denn in diesem Fall irren sich die meisten.
Das Nachtleben, wo sich fast alle irren
Die verbindliche Auskunft V2927-23 vom 31. Oktober 2023 widerlegt die naheliegende Antwort in drei Schritten.
Erstens: Das Gesetz 3/2017 hat auch das Ordinal 2.º von Artikel 91.Uno.2 neu gefasst und dabei den Ausschluss der sogenannten «servicios mixtos de hostelería» (gemischte Gastronomieleistungen) gestrichen. Die DGT sagt es unmissverständlich: Gastronomieleistungen in einer Diskothek, Musikbar, einem Kabarett-Café oder Konzertcafé «pasan a tributar, en todo caso, al tipo impositivo reducido del 10 por ciento» (unterliegen in jedem Fall dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent), gleichgültig, ob sie zusammen mit Shows, Musikauftritten oder Karaoke erbracht werden. Wenn du irgendwo noch den Zusatz «Grillrestaurants und Tanzlokale ausgenommen» liest, ist das aufgehobener Text.
Zweitens: Die Leistung des *Zutritts* zum Lokal ist von der Gastronomieleistung unabhängig und unterliegt standardmäßig 21 %.
Drittens, und das ändert das Ergebnis: Dieser Zutritt sinkt auf 10 %, «cuando se ofrezcan de forma continuada o se celebren espectáculos culturales en directo» (wenn fortlaufend kulturelle Live-Darbietungen angeboten werden oder stattfinden). Und die DGT klärt ausdrücklich, ob ein DJ-Set dazu zählt. Ihre Begründung stützt sich darauf, dass der staatliche Tarifvertrag für Festsäle, Tanzlokale und Diskotheken die Disc-Jockeys dem künstlerischen Personal zuordnet. Sie folgert, dass ihre Arbeit «no se limita a poner la música» (sich nicht darauf beschränkt, Musik aufzulegen), sondern eine eigenständige Auswahl, Anpassung und Abmischung umfasst, sodass «la actuación de un disc-jockey en una discoteca tiene la consideración de espectáculo cultural en vivo» (der Auftritt eines Disc-Jockeys in einer Diskothek als kulturelle Live-Veranstaltung gilt) und der Eintritt mit 10 % besteuert wird.
Ein vierter praktischer Punkt: Wenn das, was du an der Tür kassierst, in Wahrheit keinen Zutritt darstellt, sondern die Vorauszahlung einer Konsumation, gilt über die Gastronomie ebenfalls der Satz von 10 %. Und deckt das Ticket beides ab, verpflichtet Artikel 79.Dos dazu, die Bemessungsgrundlage auf beide Leistungen aufzuteilen und auf jeden Teil seinen Satz anzuwenden.
Liegt deine Veranstaltung zwischen zwei dieser Kategorien, entscheidest nicht du über das Kriterium: Lass deinen Berater es mit der Rechtsprechung der Generaldirektion für Steuern abgleichen, bevor du die Ticketpreise festlegst.
Festivals und Tickets mit zusätzlichen Leistungen
Was gilt für ein Festival, dessen Ticket Zutritt zu den Konzerten und zusätzlich zu Workshops, Sportaktivitäten oder Camping bietet? Die Generaldirektion für Steuern hat das in der verbindlichen Auskunft V2032-23 vom 12. Juli 2023 zu genau so einem Festival entschieden.
Ihre Argumentation ist die der Nebenleistung: Wenn diese Aktivitäten «no constituyen un fin en sí» (für den Besucher keinen Selbstzweck darstellen), sondern das Mittel, die Hauptleistung besser zu genießen, im selben Ticket angeboten werden, dessen Preis nicht erhöhen und es keine Rolle spielt, ob sie genutzt werden, dann folgen sie der Behandlung der Hauptleistung. Das Ergebnis der DGT: Der Zutritt zur Musikveranstaltung wird mit 10 % besteuert, «así como a los demás servicios analizados que se presten conjuntamente, y de forma accesoria, con motivo de su celebración» (ebenso die übrigen untersuchten Leistungen, die gemeinsam und als Nebenleistung anlässlich ihrer Durchführung erbracht werden), Camping eingeschlossen.
Das entscheidende Detail liegt im Preis. Die Auskunft grenzt den Fall selbst von der früheren V3037-15 ab, in der es zwei Tickettypen gab und das Ticket mit Camping mehr kostete: Dort ist das Camping keine Nebenleistung mehr, wird zu einer eigenständigen Leistung und wird für sich besteuert. Die praktische Regel für Veranstalter ist eindeutig: Sobald du für ein Extra separat kassierst, folgt dieses Extra nicht mehr dem Satz des Tickets.
Umsatzsteuerbefreiungen
Manche Veranstaltungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Kulturbefreiung steht in Artikel 20.Uno.14.º des Umsatzsteuergesetzes und umfasst Theater-, Musik-, Tanz- und Filmvorführungen, aber nur, wenn sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer privaten Kultureinrichtung mit sozialem Charakter erbracht werden im Sinne von Artikel 20.Tres. In der Praxis:
- Theater-, Musik-, Tanz-, audiovisuelle und Filmvorführungen, aber nur, wenn sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer privaten Kultureinrichtung mit sozialem Charakter erbracht werden. Ein gewerblicher Veranstalter kommt hier nicht hinein, so kulturell das Line-up auch sein mag.
- Besuche von Museen, Galerien, Denkmälern und geschützten Naturräumen sowie die Organisation von Ausstellungen, mit derselben subjektiven Voraussetzung.
- Bildungs- und Fortbildungsangebote, die einen anderen Weg gehen: Artikel 20.Uno.9.º, und nur für Fächer, die in den Lehrplänen des Bildungssystems enthalten sind.
Die Voraussetzungen für den «carácter social» (sozialen Charakter) einer Einrichtung stehen in Artikel 20.Tres: keine Gewinnerzielungsabsicht, Reinvestition der Gewinne und unentgeltlich ausgeübte Ämter von Stiftungsräten oder gesetzlichen Vertretern.
Die Befreiung hat eine wichtige Kehrseite: Bist du von der Umsatzsteuer befreit, kannst du die Vorsteuer auf deine Einkäufe (Lieferanten, Ausrüstung, Mieten) nicht abziehen. Dadurch kann die Befreiung weniger vorteilhaft sein, als sie scheint, besonders wenn deine Kosten einen nennenswerten Umsatzsteueranteil enthalten.
Welche Pflichten zur Rechnungsstellung hat der Veranstalter?
Muss für jedes verkaufte Ticket eine Rechnung ausgestellt werden?
Ja und nein. Die Rechnungsverordnung (Real Decreto 1619/2012) legt fest, dass für jeden Umsatz eine Rechnung auszustellen ist. Ihr Artikel 4 erlaubt aber die vereinfachte Rechnung (früher „tique“ genannt, also der Kassenbon), wenn der Betrag 400 EUR inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt, und Artikel 7 zählt genau auf, welche Angaben sie enthalten muss.
In der Praxis werden die meisten Ticketverkäufe so dokumentiert:
- Verkauf an Privatpersonen (B2C): Das Ticket selbst dient als vereinfachte Rechnung, sofern es die Pflichtangaben enthält (Steuernummer des Ausstellers, Datum, Beschreibung, Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer)
- Verkauf an Unternehmen (B2B): Verlangt der Käufer eine vollständige Rechnung (zum Beispiel ein Unternehmen, das Tickets für seine Mitarbeiter kauft), bist du verpflichtet, sie mit allen steuerlichen Angaben auszustellen
Pflichtangaben der vereinfachten Rechnung (des Tickets)
Damit dein Ticket als vereinfachte Rechnung gilt, muss es enthalten:
- Rechnungsnummer (kann die Ticket- oder Bestellnummer sein, solange sie fortlaufend ist)
- Ausstellungsdatum
- Steuernummer und Name des Ausstellers (dein Unternehmen oder deine Steuernummer als Selbstständiger)
- Beschreibung der Leistung („Ticket [Name der Veranstaltung] - [Datum]“)
- Angewandter Steuersatz
- Gesamtbetrag (inklusive Umsatzsteuer)
Wenn deine Ticketing-Plattform Tickets mit diesen Angaben erzeugt, bist du abgesichert. Wenn nicht, prüfe es dringend.
Abrechnung zwischen Veranstalter und Ticketing-Plattform
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt: das steuerliche Verhältnis zwischen dir (Veranstalter) und der Ticketing-Plattform, die du nutzt. Es gibt zwei Modelle:
Vermittlungsmodell (Kommissionär): Die Plattform erhält eine Provision für jedes verkaufte Ticket. Du bist der Verkäufer der Leistung (des Tickets), die Plattform ist der Vermittler. Die Plattform stellt dir ihre Provision in Rechnung. Du erklärst die Gesamteinnahme aus dem Ticket. Das ist das gängigste Modell bei Plattformen wie Futura Tickets.
Wiederverkaufsmodell: Die Plattform kauft die Tickets vom Veranstalter und verkauft sie an das Publikum weiter. Hier gibt es zwei umsatzsteuerpflichtige Vorgänge: den Verkauf des Veranstalters an die Plattform und den Verkauf der Plattform an das Publikum. Dieses Modell ist seltener und steuerlich komplexer.
Mach dir klar, nach welchem der beiden Modelle du arbeitest, denn es beeinflusst, wie du Einnahmen und Ausgaben erklärst.
Wie das überprüfbare Rechnungssystem in den Ticketverkauf passt, erfährst du im Leitfaden zu VeriFactu und Rechnungsstellung bei Veranstaltungen.
Veranstaltungen als Selbstständiger oder als Gesellschaft durchführen?
Selbstständiger (natürliche Person)
Wenn du Veranstaltungen als Selbstständiger organisierst, zahlst du IRPF (Einkommensteuer natürlicher Personen). Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf erklärst du als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit im Modell 130 (direkte Gewinnermittlung) vierteljährlich und in der Jahreserklärung.
Vierteljährliche Pflichten:
| Modell | Inhalt | Frist |
|---|---|---|
| 130 | IRPF-Vorauszahlung | 1.–20. April, Juli, Oktober und Januar |
| 303 | Umsatzsteuererklärung | 1.–20. April, Juli, Oktober und Januar |
| 111 | Quellensteuer auf Arbeitnehmer/Freiberufler | 1.–20. April, Juli, Oktober und Januar |
Jährliche Pflichten:
| Modell | Inhalt | Frist |
|---|---|---|
| 390 | Umsatzsteuer-Jahreszusammenfassung | 1.–30. Januar |
| 190 | Jahreszusammenfassung der Quellensteuern | 1.–31. Januar |
| 100 | IRPF-Erklärung | April–Juni |
| 347 | Geschäfte mit Dritten >3.005,06 EUR | Februar |
Gesellschaft (juristische Person)
Wenn du als GmbH (SL) oder in einer anderen Rechtsform tätig bist, zahlst du Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS). Artikel 29 des Gesetzes 27/2014 setzt den Regelsatz auf 25 % fest und sieht 15 % für neu gegründete Gesellschaften im ersten Steuerzeitraum mit positiver Bemessungsgrundlage und im darauffolgenden vor.
Die Umsatzsteuerpflichten sind dieselben. Unterschiede gibt es bei:
- Du erklärst IS statt IRPF
- Modell 200 (IS-Erklärung) jährlich, innerhalb von 25 Kalendertagen nach den 6 Monaten, die auf den Abschluss des Geschäftsjahres folgen
- Modell 202 (IS-Vorauszahlungen) im April, Oktober und Dezember
- Größere Abzugsmöglichkeiten für tätigkeitsbezogene Ausgaben
- Schutz des Privatvermögens vor Schulden des Unternehmens
Wann lohnt der Wechsel vom Selbstständigen zur Gesellschaft?
Es gibt keine allgemeingültige Antwort, aber als grobe Orientierung:
- Wenn dein Nettogewinn 40.000–50.000 EUR im Jahr übersteigt, ist die Gesellschaft meist steuerlich effizienter
- Wenn du Privat- und Betriebsvermögen trennen musst (wegen des Risikos, das mit großen Veranstaltungen einhergeht)
- Wenn du Gesellschafter oder Investoren haben wirst
- Wenn du Rechnungen an Großunternehmen oder öffentliche Verwaltungen stellen musst (viele verlangen Verträge mit Gesellschaften)
Sprich mit deinem Steuerberater. Der Wechsel vom Selbstständigen zur Gesellschaft verursacht Gründungs- und Unterhaltskosten (Buchhaltung, Jahresabschluss, Gesellschaftsbücher), die du abwägen musst.
Die Anmeldung beim Finanzamt, das Modell 036 und die Quellensteuern werden Schritt für Schritt erklärt in „Vender entradas en España: IVA, modelo 036 y retenciones“ (Tickets in Spanien verkaufen: Umsatzsteuer, Modell 036 und Quellensteuern).
Welche Quellensteuern sind bei Künstlern und Dienstleistern einzubehalten?
Quellensteuer bei in Spanien ansässigen Künstlern
Wenn du einen Künstler oder eine Band engagierst, die als Selbstständige arbeiten, musst du auf deren Rechnung IRPF-Quellensteuer einbehalten. Artikel 95.1 der IRPF-Verordnung legt allgemein 15 % für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fest und 7 % «en el período impositivo de inicio de actividades y en los dos siguientes» (im Steuerzeitraum des Tätigkeitsbeginns und in den beiden folgenden), vorausgesetzt, der Künstler hat im Vorjahr keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt und teilt dir das schriftlich mit.
Derselbe Artikel eröffnet einen zweiten 7-%-Weg, der genau für die Branche gedacht ist: Er gilt, wenn die Vergütung aus einer Dienstleistung stammt, die als abhängige Tätigkeit unter das besondere Arbeitsverhältnis der Künstler der darstellenden, audiovisuellen und musikalischen Künste fiele, sofern die Einkünfte des Vorjahres aus dieser Gesamtheit von Tätigkeiten unter 15.000 EUR lagen und mehr als 75 % seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und wirtschaftlicher Tätigkeit ausmachten. Auch hier ist die unterschriebene Mitteilung des Künstlers Voraussetzung, und du bist verpflichtet, sie aufzubewahren.
Und Vorsicht bei der Umsatzsteuer auf diese Rechnung, denn auch sie unterliegt nicht dem Regelsatz. Artikel 91.Uno.2.13.º des Umsatzsteuergesetzes wendet 10 % an auf «los prestados por intérpretes, artistas, directores y técnicos, que sean personas físicas, a los productores de películas cinematográficas (…) y a los organizadores de obras teatrales y musicales» (die von Interpreten, Künstlern, Regisseuren und Technikern, die natürliche Personen sind, an Produzenten von Kinofilmen (…) und an Veranstalter von Theater- und Musikwerken erbrachten Leistungen). Die Generaldirektion für Steuern bestätigte das in der verbindlichen Auskunft V3006-19 vom 28. Oktober 2019 und zog auch die Grenze: Leistungen von Veranstaltungsunternehmern oder Vermittlern, die die Band buchen und weiterberechnen, unterliegen 21 %, auch wenn es natürliche Personen sind.
Praxisbeispiel eines Künstlers als natürliche Person, der direkt dem Veranstalter in Rechnung stellt:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gage des Künstlers (Bemessungsgrundlage) | 5.000 EUR |
| Umsatzsteuer 10 % | 500 EUR |
| Rechnungsbetrag gesamt | 5.500 EUR |
| IRPF-Quellensteuer 15 % auf die Bemessungsgrundlage | -750 EUR |
| An den Künstler zu zahlender Betrag | 4.750 EUR |
Die 750 EUR Quellensteuer führst du über das Modell 111 (vierteljährlich) und das Modell 190 (Jahreszusammenfassung) ans Finanzamt ab. Behalte sie nicht ein: Sie gehören dem Künstler, aber du fungierst als Einzugsstelle.
Künstler, die als Gesellschaft auftreten
Wenn der Künstler oder die Band über eine Gesellschaft (SL, SA) arbeitet, gibt es keine IRPF-Quellensteuer. Die Gesellschaft des Künstlers stellt dir Umsatzsteuer in Rechnung (sofern sie nicht befreit ist), und du zahlst die Rechnung vollständig.
Künstler ohne Wohnsitz in Spanien
Wenn du einen Künstler von außerhalb Spaniens engagierst, wird die Besteuerung deutlich komplizierter:
Der Satz ergibt sich aus Artikel 25.1.a) des Textes zum Gesetz über die Steuer für Gebietsfremde (IRNR) und ist nicht für alle gleich:
Künstler mit Wohnsitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (mit tatsächlichem Steuerinformationsaustausch): 19 %, nicht 24 %. Es ist ein weit verbreiteter Fehler, auf sie den Regelsatz anzuwenden. Legt der Künstler eine Ansässigkeitsbescheinigung vor, kann zudem das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen greifen, das die Quellensteuer in manchen Fällen noch weiter senkt.
Künstler aus dem Rest der Welt: der Regelsatz von 24 % oder der ermäßigte Satz des Doppelbesteuerungsabkommens, sofern es eines gibt. Hat der Künstler zudem keine Betriebsstätte in Spanien, wird die Umsatzsteuer umgekehrt (Selbstberechnung): Du erklärst im Modell 303 sowohl die abgeführte als auch die abziehbare Umsatzsteuer.
Erforderliche Unterlagen für gebietsfremde Künstler:
- Ansässigkeitsbescheinigung des Künstlers (zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens)
- Auftrittsvertrag mit Angabe der Gage
- Modell 216 (IRNR-Quellensteuer), vierteljährlich einzureichen
- Modell 296 (Jahreszusammenfassung der Quellensteuern auf Gebietsfremde)
Das ist ein Bereich, in dem ein Fehler viel Geld kosten kann. Wenn du regelmäßig internationale Künstler buchst, brauchst du einen Steuerberater, der auf internationales Steuerrecht im Unterhaltungssektor spezialisiert ist.
Wo wird die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen fällig?
Wo wird die Umsatzsteuer einer Veranstaltung fällig?
Die Ortsbestimmungsregeln der Umsatzsteuer für Präsenzveranstaltungen stehen in Artikel 70.Uno des Umsatzsteuergesetzes, und es sind zwei, nicht eine. Das Ordinal 3.º erfasst «el acceso a manifestaciones culturales, artísticas, deportivas, científicas, educativas, recreativas o similares» (den Zutritt zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen, bildenden, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen), wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder Freiberufler ist, der als solcher handelt. Das Ordinal 7.º.c) erfasst die mit diesen Veranstaltungen zusammenhängenden Leistungen, wenn der Empfänger dies nicht ist, also den Verkauf an das Publikum. Sie setzen die Artikel 53 und 54 der Richtlinie 2006/112/EG um. Das Ergebnis ist in beiden Fällen identisch:
- Tickets für Veranstaltungen werden in dem Land besteuert, in dem die Veranstaltung stattfindet, unabhängig davon, wo der Käufer oder der Veranstalter ansässig ist.
Das heißt: Wenn du eine Veranstaltung in Spanien durchführst, wendest du spanische Umsatzsteuer an, auch wenn der Käufer Franzose, Deutscher oder US-Amerikaner ist. Und umgekehrt: Wenn du eine Veranstaltung in Portugal durchführst, wendest du portugiesische Umsatzsteuer an, auch wenn du ein spanisches Unternehmen bist.
Ticketverkauf an ausländische Unternehmen (B2B)
Kauft ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land Tickets für deine Veranstaltung in Spanien, wendest du spanische Umsatzsteuer an. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) greift nicht, weil die besondere Ortsbestimmungsregel für Veranstaltungen Vorrang hat.
Das ist ein häufiger Fehler: Veranstalter, die beim Anblick einer innergemeinschaftlichen Steuernummer die Befreiung nach Artikel 25 des Umsatzsteuergesetzes (innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen) anwenden. Tickets für Präsenzveranstaltungen sind keine Warenlieferungen: Es sind Dienstleistungen, die nach der Sonderregel des Artikels 70.Uno.3.º am Ort der Veranstaltung lokalisiert sind, und diese hat Vorrang vor der allgemeinen Regel des Empfängersitzes.
Das SII und Veranstalter
Das Suministro Inmediato de Información (SII) ist das System, mit dem die Umsatzsteuer-Register über das elektronische Portal der AEAT nahezu in Echtzeit geführt werden. Zum SII verpflichtet sind:
- Unternehmen, die im REDEME (Register der monatlichen Umsatzsteuererstattung) eingetragen sind
- Großunternehmen (Umsatzvolumen >6.010.121,04 EUR im Vorjahr)
- Umsatzsteuergruppen
Wenn dein Umsatz als Veranstalter diese Schwelle nicht überschreitet und du nicht freiwillig im REDEME eingetragen bist, bist du nicht zum SII verpflichtet. Wächst du aber und überschreitest sie, musst du es einführen. Das SII verlangt, jede ausgestellte und erhaltene Rechnung innerhalb von vier Kalendertagen an die AEAT zu übermitteln, was eine kompatible Fakturierungssoftware voraussetzt.
Wenn du Tickets in einem anderen Land verkaufst, ändern sich die steuerlichen Regeln von Markt zu Markt. Wir haben eigene Leitfäden zur Umsatzsteuer (btw) auf Tickets in den Niederlanden („IVA (btw) de las entradas en Países Bajos“), zur elektronischen Rechnungsstellung bei Veranstaltungen in Deutschland (E-Rechnung), zum Ticketverkauf in Italien mit SIAE („cómo vender entradas en Italia con SIAE“), in Belgien („en Bélgica“), in Frankreich, in Portugal und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Welche Ausgaben können Veranstalter abziehen?
Direkte Veranstaltungskosten
Alle für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Ausgaben sind steuerlich abziehbar (und die Vorsteuer ist in deiner Umsatzsteuererklärung abziehbar):
- Miete des Veranstaltungsorts oder der Fläche
- Künstlergagen (die Bemessungsgrundlage, nicht die Quellensteuer)
- Technische Produktion: Ton, Licht, Bühne
- Sicherheits- und Einlasspersonal
- Catering und Bars (Wareneinsatz)
- Beschilderung, Dekoration und Branding
- Reinigung
- Veranstaltungsversicherungen
- Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse
- Sanitäts- und medizinische Dienste
Indirekte Kosten
- Marketing und Werbung (Kampagnen, Design, Druck)
- Provisionen der Ticketing-Plattform
- Verwaltungs- und Managementkosten
- Steuer- und Rechtsberatung
- Reisen und Fahrten im Zusammenhang mit der Produktion
- Software und digitale Werkzeuge
Nicht abziehbare oder eingeschränkt abziehbare Ausgaben
- Aufwendungen für Bewirtung und Aufmerksamkeiten gegenüber Kunden und Lieferanten: abziehbar bis zur Grenze von 1 % des Nettoumsatzes des Zeitraums, gemäß Artikel 15.e) des Körperschaftsteuergesetzes
- Bußgelder und Verwaltungssanktionen (nie abziehbar)
- Spenden (nicht als Aufwand abziehbar, können aber Abzüge von der IS-Steuerschuld auslösen)
- Nicht abziehbare Umsatzsteuer: Übst du befreite und nicht befreite Tätigkeiten aus, musst du die Prorata-Regel anwenden, um zu bestimmen, welchen Prozentsatz der Vorsteuer du abziehen kannst
Was sind die häufigsten Steuerfehler bei der Organisation von Veranstaltungen?
Fehler 1: den falschen Umsatzsteuersatz anwenden
Das ist der häufigste und der teuerste Fehler, und seit 2017 geschieht er vor allem in der Richtung, vor der man selten warnt. Bei 100.000 EUR Kasseneinnahmen (inklusive Umsatzsteuer) ergibt 10 % eine Bemessungsgrundlage von 90.909,09 EUR und 9.090,91 EUR Umsatzsteuer; 21 % ergeben eine Bemessungsgrundlage von 82.644,63 EUR und 17.355,37 EUR Umsatzsteuer. Der Unterschied beträgt 8.264,46 EUR Marge, die ein Veranstalter verliert, wenn er bei einem Konzert, das dem ermäßigten Satz unterliegt, zu viel berechnet.
Auch in diesem Fall gehört das Geld nicht dir: Artikel 89 des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet dazu, die überhöhte Berechnung zu berichtigen und eine Berichtigungsrechnung auszustellen. Und im umgekehrten Fall, wenn du 10 % berechnest, wo 21 % fällig waren, zahlst du die Schuld beim Finanzamt selbst, mit Zuschlägen und Zinsen.
Fehler 2: Bareinnahmen aus den Bars nicht als eigene Einnahmen erklären
Wenn du die Bars selbst betreibst (nicht ein Konzessionär), sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken und Speisen deine und du musst sie erklären. Viele Veranstalter erklären nur die Tickets und „vergessen“ den Cashflow der Bars. Die AEAT gleicht die Daten mit den Zahlungsterminals ab.
Fehler 3: Künstler ohne Rechnung bezahlen
Wenn du einem Künstler „schwarz“ (ohne Rechnung) zahlst, kannst du die Ausgabe nicht abziehen, führst keine Quellensteuer ab, und wenn die AEAT es entdeckt, treffen die Sanktionen beide Seiten. Verlange immer eine Rechnung, auch von Nachwuchskünstlern, die „sich noch nicht angemeldet haben“.
Fehler 4: bei selbstständigen Künstlern keine Quellensteuer einbehalten
Wenn du die Einbehaltung von 15 % (oder 7 %) vergisst und dem Künstler die volle Rechnung zahlst, haftest du für die nicht einbehaltene Abführung. Das Finanzamt fordert sie von dir, nicht vom Künstler.
Fehler 5: Freikarten als steuerfrei behandeln
Die kostenlosen Tickets, die du verschenkst (Presse, Gäste, Sponsoren), erzeugen keine Einnahme, können aber umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch auslösen, wenn du sie an Personen vergibst, die nicht mit der Tätigkeit verbunden sind. Besprich die konkrete Konstellation mit deinem Berater.
Fehler 6: keine Aufzeichnung der Geschäfte mit Dritten
Übersteigt die Summe der Geschäfte mit demselben Lieferanten oder Kunden im Kalenderjahr 3.005,06 EUR, musst du sie im Modell 347 melden. Das umfasst die Ticketing-Plattform, den Tontechniker, den Künstler und den Eigentümer des Veranstaltungsorts. Eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung führt zu Sanktionen.
Fehler 7: die Ortsbestimmung der Umsatzsteuer bei internationalen Veranstaltungen verwechseln
Wenn du eine Veranstaltung in Spanien organisierst und ein deutsches Unternehmen 50 Tickets kauft, ist die Umsatzsteuer spanisch, zum jeweils geltenden Satz. Stelle ihm keine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, weil es innergemeinschaftlich ist: Die Ortsbestimmungsregel für Veranstaltungen ist eindeutig.
Datenschutz bei der Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung für Tickets bedeutet, personenbezogene Daten der Käufer zu verarbeiten: Name, Steuernummer, Adresse, Zahlungsdaten. All das unterliegt der DSGVO und dem spanischen Datenschutzgesetz LOPDGDD. Wichtige Punkte:
- Die Rechnungsdaten werden während der steuerlichen Verjährungsfrist aufbewahrt: vier Jahre nach Artikel 66 des Allgemeinen Steuergesetzes, und sechs Jahre für Bücher und Handelsunterlagen nach Artikel 30 des Handelsgesetzbuchs
- Der Käufer kann sein Recht auf Löschung ausüben, es gilt aber nicht, wenn die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erforderlich sind (die Aufbewahrung von Rechnungen ist eine solche)
- Rechnungsdaten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Käufers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden
Wie sieht der Steuerkalender des Veranstalters aus?
Damit du nichts übersiehst, hier der jährliche Kalender der Pflichten:
| Monat | Pflicht | Modell |
|---|---|---|
| Januar (1.–20.) | Umsatzsteuer 4. Quartal, Quellensteuern 4. Quartal, IRPF-Vorauszahlung 4. Quartal | 303, 111, 130 |
| Januar (1.–30.) | Umsatzsteuer-Jahreszusammenfassung, Zusammenfassung der Quellensteuern | 390, 180, 190 |
| Februar (1.–28.) | Geschäfte mit Dritten | 347 |
| April (1.–20.) | Umsatzsteuer 1. Quartal, Quellensteuern 1. Quartal, IRPF-Vorauszahlung 1. Quartal | 303, 111, 130 |
| April–Juni | Jährliche IRPF-Erklärung | 100 |
| Juli (1.–20.) | Umsatzsteuer 2. Quartal, Quellensteuern 2. Quartal, IRPF-Vorauszahlung 2. Quartal | 303, 111, 130 |
| Juli (1.–25.) | IS (25 Tage nach 6 Monaten nach Geschäftsjahresende) | 200 |
| Oktober (1.–20.) | Umsatzsteuer 3. Quartal, Quellensteuern 3. Quartal, IRPF-Vorauszahlung 3. Quartal | 303, 111, 130 |
| Dezember (1.–20.) | IS-Vorauszahlung | 202 |
Die genauen Fristen können sich verschieben, wenn sie auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen. Prüfe jedes Jahr den Steuerkalender der AEAT.
Fazit: Steuern sind keine Option
Die Besteuerung von Veranstaltungen ist nicht der aufregendste Teil des Veranstalterdaseins, aber sie ist der Teil, der dich zu Fall bringen kann, wenn du sie ignorierst. Ein falsch angewandter Umsatzsteuersatz, eine nicht einbehaltene Quellensteuer oder ein nicht eingereichtes Modell sind keine Kleinigkeiten: Es sind Verstöße, die Zuschläge, Zinsen und Sanktionen nach sich ziehen, die sich schnell summieren.
Die drei Überlebensregeln für Veranstalter in Steuerfragen:
- 1Arbeite mit einem Steuerberater, der die Unterhaltungsbranche versteht (nicht jede beliebige allgemeine Kanzlei genügt: Die Besteuerung von Veranstaltungen hat Besonderheiten, die spezifisches Wissen erfordern)
- 2Automatisiere, so viel du kannst (Rechnungsstellung, Quellensteuern, Quartalsmodelle), um manuelle Fehler zu vermeiden und Fristen einzuhalten
- 3Dokumentiere alles (Verträge, Rechnungen, Ausgabenbelege, Künstlerakkreditierungen), denn wenn eines Tages eine Prüfung kommt, ist die Dokumentation deine beste Verteidigung
Lass die Steuern am Ende des Geschäftsjahres keine Überraschung sein. Binde sie von Anfang an in die Planung jeder Veranstaltung ein: wenn du den Preis deiner Tickets kalkulierst, wenn du Gagen mit Künstlern verhandelst, wenn du Dienstleister beauftragst und wenn du nach der Veranstaltung die Kasse abrechnest. Das ist der Unterschied zwischen einem Veranstalter, der überlebt, und einem, der gedeiht.
Quellen
Alle Links wurden am 31. August 2026 abgerufen. Steuersätze, Schwellenwerte und Fristen ändern sich mit jedem Haushaltsgesetz: Prüfe den aktuellen Wortlaut und sprich mit deinem Berater, bevor du irgendetwas davon auf eine konkrete Veranstaltung anwendest.
- Umsatzsteuergesetz 37/1992 — Art. 20.Uno.14.º und 20.Tres (Kulturbefreiung), Art. 25 (innergemeinschaftliche Lieferungen), Art. 70.Uno.3.º und 7.º.c) (Ortsbestimmung), Art. 79.Dos (einheitlicher Preis), Art. 89 (Berichtigung der Steuerbeträge), Art. 90.Uno (Regelsatz), Art. 91.Uno.2 Ordinale 2.º, 6.º, 8.º und 9.º (ermäßigte Sätze)
- Gesetz 3/2017 über den Staatshaushalt 2017, Art. 60 — die Reform, die kulturelle Live-Veranstaltungen auf 10 % zurückführte
- DGT · verbindliche Auskunft V2032-23 vom 12. Juli 2023 — Musikfestival und im Ticket enthaltene Nebenleistungen
- DGT · verbindliche Auskunft V2927-23 vom 31. Oktober 2023 — Zutritt zu Diskotheken und DJ-Sets als kulturelle Live-Veranstaltung
- DGT · verbindliche Auskunft V3006-19 vom 28. Oktober 2019 — anwendbarer Satz auf die Rechnung des Künstlers als natürliche Person im Gegensatz zu der des Veranstaltungsunternehmers
- Real Decreto 1619/2012, Rechnungsverordnung — Art. 4 und 7 (vereinfachte Rechnung), Art. 15 (Berichtigungsrechnung)
- Real Decreto 439/2007, IRPF-Verordnung, Art. 95 — Quellensteuern von 15 % und 7 %
- Real Decreto Legislativo 5/2004, IRNR-Gesetz, Art. 25 — 24 % allgemein und 19 % für Ansässige in der EU und im EWR
- Gesetz 27/2014 über die Körperschaftsteuer — Art. 15.e) und Art. 29
- Gesetz 58/2003, Allgemeines Steuergesetz, Art. 66 und Handelsgesetzbuch, Art. 30
- AEAT · Steuerkalender und Suministro Inmediato de Información
Passend dazu: Wenn du gerade eine Veranstaltung aufbaust, schau dir auch die Lizenzen und Genehmigungen an, die jede Stadt verlangt („licencias y permisos que exige cada ciudad“), und die Haftpflichtversicherung, die deine autonome Gemeinschaft verlangt („seguro de responsabilidad civil que pide tu comunidad autónoma“).
