Veranstaltungserlaubnis für öffentliche Straßen und Plätze
Mindestens zwei Monate vor dem geplanten TerminWer eine Veranstaltung auf öffentlichem Straßengrund oder auf einem öffentlichen Platz durchführt, braucht die Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferats über dessen Veranstaltungsbüro. Zu den geforderten Unterlagen gehört ausdrücklich der Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht. Die Gebühr liegt je nach Umfang zwischen 20 und 2.301 Euro. Das ist die längste Frist der Stadt: Sie bestimmt, wann Ihre Produktionsplanung spätestens steht.
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Veranstaltungsbüro · Quelle: Landeshauptstadt München – Veranstaltungserlaubnis öffentliche Straßen und Plätze