Ein K-Pop-Festival, das drei Tage vor Beginn abgesagt wurde, ließ seine Käufer auf eine Erstattung warten, die nie vollständig kam. Die polnische Aufsichtsbehörde eröffnete ein Verfahren, um herauszufinden, wie viel noch fehlte, und gab den Fall schließlich an die Staatsanwaltschaft weiter.
Was ist passiert
Das SOUND IN COLORS x K-POP EXPOSÉ war für den 15. und 16. August 2026 im TAURON Park Śląski in Chorzów geplant. Es wurde am 12. August abgesagt, drei Tage vor der Eröffnung, nachdem die Agenturen mehrerer Künstler den Rückzug ihrer Acts angekündigt hatten; unter den Absagen war die Gruppe ATEEZ.
Mitte August kündigten die Veranstalter an, den Betrag innerhalb von 30 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel zu erstatten. Die Frist verstrich, und ein Teil der Käufer hatte ihr Geld noch immer nicht erhalten.
UOKiK, die polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde, eröffnete am 7. September 2026 ein „postępowanie wyjaśniające" – ein Vorermittlungsverfahren –, um zu klären, wie weit der Erstattungsprozess fortgeschritten war, wie viele Käufer noch warteten und welcher Betrag zurückzuzahlen war. Am 28. September übergab sie die Informationen an die Regionale Staatsanwaltschaft Łódź, damit diese prüft, ob ein Betrug vorlag.
innPoland ergänzt, dass UOKiK bereits am 10. August, also noch vor der Absage, Erklärungen und Unterlagen zur Organisation der Veranstaltung und zum Ticketverkauf angefordert hatte. Laut WP Finanse hatte die Behörde bis zum 7. September mehr als 110 Verbraucherbeschwerden erhalten, die Übergabe an die Staatsanwaltschaft erfolgte zur Prüfung eines möglichen Betrugsdelikts nach Artikel 286 des polnischen Strafgesetzbuchs, und das für den polnischen Teil verantwortliche Unternehmen, das unter der Marke K-POP EXPOSÉ auftrat, ist die Tower Group Communications mit Sitz in Łódź. Dasselbe Medium schätzt die noch nicht erstattete Summe auf rund 1,69 Millionen Zloty – allerdings auf Basis einer eigenen Umfrage unter 1.431 Teilnehmern, nicht auf offiziellen Zahlen von UOKiK.
Eine Sanktion gibt es nicht. Es gibt ein eröffnetes Vorermittlungsverfahren und eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung.
Warum das wichtig ist
Das wird als Verbraucherfall erzählt, und das ist es auch. Aus Sicht der Veranstalter ist es etwas anderes. Bei einem Festival fließt das Geld aus dem Ticketverkauf Monate vor der Veranstaltung ein, und die Produktionskosten werden in genau diesem Zeitraum festgelegt. Eine Absage drei Tage vorher hinterlässt deshalb kein Kundenservice-Problem, sondern ein Liquiditätsproblem. Das erklärt, warum UOKiK zuerst klären musste, wie viel überhaupt geschuldet wird – der Betrag stand ja gar nicht fest.
Der aufschlussreiche Punkt ist der 10. August. Die Aufsichtsbehörde forderte bereits Unterlagen an, bevor das Festival abgesagt wurde: Sobald der Rückzug von Künstlern öffentlich wird, wartet das Verbraucherverfahren nicht erst auf den tatsächlichen Vertragsbruch.
Und der letzte Auslöser war kein verwaltungsrechtlicher. Nach Ablauf der Erstattungsfrist blieb nur noch der strafrechtliche Weg. Das ist der genaue Gegenpol zum Verfahren von UOKiK gegen Live Nation: Dort ging es um die Klauseln der Verkaufsbedingungen, hier geht es darum, ob das Geld überhaupt noch da ist. Wer in Polen veranstaltet, entscheidet das vorher – bei der Genehmigung für impreza masowa und mit einer Erstattungsrichtlinie, die festlegt, wer zahlt, mit welcher Rückendeckung und innerhalb welcher Frist.