Das Decreto-Lei Nr. 23/2014 verpflichtet den portugiesischen Veranstalter, den Ticketpreis zu erstatten, wenn das Programm oder die Hauptkünstler ausgetauscht werden. Was es nicht festlegt, ist, was in diesen Preis einfließt – und genau dort setzt DECO an.
Was das Gesetz heute vorschreibt
Artikel 9, „Restituição do preço dos bilhetes", verpflichtet den Veranstalter, den Betrag des Ticketpreises zu erstatten, wenn die Veranstaltung nicht am angekündigten Ort, Datum und zur angekündigten Uhrzeit stattfindet, wenn das Programm oder die Hauptkünstler ausgetauscht werden oder wenn sie abgebrochen wird. Keine Erstattung erfolgt, wenn der Abbruch durch höhere Gewalt verursacht wurde, die nach Beginn der Veranstaltung eingetreten ist, und das Gesetz legt genau fest, was darunter fällt: unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, die die Durchführung unmittelbar verhindern, etwa Brände, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder Erdbeben.
Absatz 5 setzt die Frist fest: 30 Tage ab Mitteilung der IGAC-Entscheidung. Und Absatz 4 verteilt die Rollen auf eine Weise, die man genau lesen sollte: Der IGAC obliegt es, auf Antrag jeder betroffenen Partei zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Nicht-Erstattung vorliegen. Artikel 6 verpflichtet zudem dazu, den Preis zusammen mit dem Programm, der Identität des Veranstalters, dem Datum, der Uhrzeit und der Altersfreigabe deutlich sichtbar anzugeben – sowohl am Veranstaltungsort als auch auf den Online-Plattformen. Der konsolidierte Gesetzestext ist in der Rechtsdatenbank der PGD Lissabon einsehbar, und das ist nicht die einzige Pflicht für alle, die in Portugal Tickets verkaufen.
Was DECO fordert
Im Juli 2026 schickte DECO der Ministerin für Kultur, Jugend und Sport, Margarida Balseiro Lopes, Vorschläge zur Überarbeitung des seit 2014 geltenden Regelwerks. Gefordert werden eigene Regeln für mehrtägige Festivals; eine Definition von „Hauptkünstler", die sowohl die in der Werbung angekündigten als auch die auf der Hauptbühne auftretenden Künstler einschließt; dass Plattformen von Anfang an den Gesamtpreis mit allen Pflichtkosten anzeigen; gesamtschuldnerische Haftung von Veranstaltern, Plattformen und Agenturen; eine Pflichtversicherung des Veranstalters, die Rückerstattungen im Insolvenzfall abdeckt; Verbraucherschutz für Kongresse und Gipfel; sowie Strafen, die sich am Umsatz bemessen. Laut Observador vertritt DECO die Auffassung, dass diese Unschärfe es manchen Veranstaltern erlaubt hat, sich der Erstattungspflicht zu entziehen, wenn ein Künstlerwechsel oder -ausfall nicht eindeutig als Rückerstattungsgrund gilt.
Bereits im März, laut einer von DECO verbreiteten Analyse im Jornal Económico, schlossen die vier größten Plattformen für den elektronischen Ticketverkauf in Portugal – FNAC, Ticketline, BOL und MEO Blueticket – Gebühren, Servicekosten oder Bearbeitungsentgelte bei einer Veranstaltungsabsage ausdrücklich von der Rückerstattung aus. DECO bezifferte diese Kosten je nach Veranstaltungswert auf 2 bis 5 Euro pro Ticket, legte beim Ministério Público Beschwerde ein, bat die IGAC um eine Bewertung und zeigte bei der ASAE „Drip Pricing" sowie den Druck zum Abschluss zusätzlicher Versicherungen oder Leistungen an.
Warum das wichtig ist
Der Streitpunkt lässt sich in einem Wort fassen. Das Gesetz schreibt die Erstattung des dem Ticketpreis entsprechenden Betrags vor, definiert aber nicht, woraus er sich zusammensetzt; dass die Gebühr dazugehört, ist die These von DECO – keine Entscheidung der IGAC.
Solange das ungeklärt bleibt, entscheidet darüber der Vertrag zwischen Veranstalter und Plattform. Es empfiehlt sich, das schriftlich in der Rückerstattungsrichtlinie festzuhalten – so wie Portugal bereits das Begleitticket konkret geregelt hat.